Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Xtreme Performance
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Xtreme Performance
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Bestellungen und Lieferungen der Firma Xtreme Performance. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden schriftlich bestätigt.
2. Vertragsabschluss
Verträge kommen durch die Entgegennahme der Bestellung des Kunden zustande. Eine schriftliche Bestätigung ist nicht erforderlich. Mündliche Vereinbarungen sind nicht bindend.
3. Lieferumfang und Gefahrübergang
Der Verkäufer liefert die Kennfeldoptimierung oder programmierten Chip. Die Installation erfolgt durch den Käufer, es sei denn, etwas anderes wurde vereinbart. Mit der Lieferung geht die Gefahr auf den Käufer über.
4. Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich netto, zuzüglich Versandkosten und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Zahlungen sind spätestens bei Lieferung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
5. Haftung
Die Haftung des Verkäufers ist auf Vorsatz beschränkt. Schäden, die durch unsachgemäße Installation oder Nutzung der Produkte entstehen, werden nicht übernommen. Der Käufer ist sich bewusst, dass Änderungen am Fahrzeug (z.B. durch Kennfeldoptimierung) zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen können. Produkte, die ausdrücklich als "nicht für den öffentlichen Straßenverkehr gemäß StVO/StVZO zugelassen" gekennzeichnet sind, dürfen ausschließlich für Motorsport, Export, Test- oder Showzwecke verwendet werden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, Bußgelder oder rechtliche Konsequenzen, die aus der Nutzung solcher Produkte im öffentlichen Straßenverkehr entstehen. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften liegt ausschließlich beim Käufer.
6. Gewährleistung
Die Gewährleistung auf Software und Hardware beträgt 6 Monate ab Lieferung oder Installation durch den Verkäufer. Bei unsachgemäßer Installation durch den Käufer entfällt die Gewährleistung. Sollte die Werksgarantie des Fahrzeugherstellers durch die Softwareanpassung erlöschen, übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Eine Garantie von 12 Monaten gilt auf die installierte Software und Hardware.
7. Liefertermine und Lieferverzug
Liefertermine sind unverbindlich und können um bis zu 6 Wochen überschritten werden. Bei Überschreitung des Liefertermins um mehr als 3 Wochen kann der Käufer eine Nachfrist setzen und vom Vertrag zurücktreten.
8. Erlöschen der Betriebserlaubnis
Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch Änderungen an der Software, Hardware oder Steuerungssystemen des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis gemäß StVZO erlischt, wenn diese Änderungen nicht durch ein entsprechendes Gutachten (z. B. TÜV) nachträglich genehmigt werden. Die Nutzung solcher Produkte ist nur im Rahmen von Motorsportveranstaltungen, auf abgesperrtem Gelände oder im Ausland mit entsprechender Zulassung zulässig.
Der Auftraggeber ist für die Prüfung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften selbst verantwortlich.
Für Schäden, Folgeschäden oder rechtliche Folgen, die durch die Nutzung solcher Produkte im öffentlichen Straßenverkehr entstehen, übernimmt der Verkäufer keinerlei Haftung.
Dies gilt insbesondere für Schäden durch Softwareprogrammierungen (z.B. Stufe 1), Module oder sonstige technische Veränderungen (z.B. Motorschäden, Getriebeschäden, Abgasbeeinflussung etc.).
9. Stornierung und Rücktritt
Bei Stornierung eines Termins innerhalb von 48 Stunden vor der vereinbarten Durchführung kann eine Ausfallgebühr erhoben werden.
10. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.